Referent:
- ao. Univ.-Prof. Dr. Helmut Böhm, Universität Salzburg, Rechtswissenschaftliche Fakultät/Fachbereich Privatrecht
Inhalt:
- Anwendung des KSchG auf Mietverträge; Mietvertrag als „Haustürgeschäft“ (neue Rsp!)?
- Rechtsfolgen unzulässiger Vertragsbestandteile: Wann wird bloß „teleologisch reduziert“ und wann fällt demgegenüber die gesamte Klausel dahin (EuGH „overruled“ OGH)?
- Einzelne inkriminierte Klauseln und deren Vermeidung, insbesondere
- Abbedingung oder Überwälzung der Erhaltungspflicht auf den Mieter (wo geht das derzeit noch ?)
- Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands – Sonderfall „Ausmalen“ (kann Ausmalpflicht vereinbart werden?)
- Erhaltung von Therme, Boiler und sonstigen „Wärmebereitungsgeräten“ sowie im „Graubereich“ zwischen § 3 und § 8 MRG
- Abbedingung der Haftung des Vermieters (geht das nach der Rsp noch?)
- Intransparente Vertragsklauseln, insb. zu BK oder Wertsicherung
- „Korrekte“ Befristung nach dem Europ. Fristenberechnungs-Übereinkommen und unter Beachtung der neuen Judikatur zur Formproblematik
- Veraltete elektrische Anlagen (worum muss auch der Vertragserrichter die ETV beachten? Haftung des Vertragserrichters bei Stromunfällen ?)